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Willkommen in OstritzNeu ab 11. Januar 2021: Änderung der Sächsischen Corona-Schutz-VerordnungDas sächsische Kabinett hat am 09. Januar 2021 eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen, um die Dynamik der Corona-Pandemie deutlich einzudämmen. Sie gilt vom 11. Januar 2021 bis 07. Februar 2021. Die bis dahin geltende Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz wird aufgehoben. Maßnahmen im Überblick: Maskenpflicht und Ausgangsbeschränkungen * Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder mit Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV und generell an Orten, an denen sich Menschen begegnen. Ausgangsbeschränkungen: Das Verlassen des Hauses ist nur noch mit triftigen Gründen möglich (Arbeit, Einkaufen, Arztbesuch, Schule, Kita, Besuch des eigenen Grundstücks /Gartens). Einkaufen und Geschäfte Groß- und Einzelhandel beliben weiterhin geschlossen. Offen bleiben: * Geschäfte mit Waren des täglichen Bedarfs Kontakte reduzieren und Abstand halten Kontakte sind grundsätzlich auf ein Minimum zu reduzieren.
Quarantänepflicht * bei positivem Test Schulen und KitasSchließung von Kitas, Schulen und Horteinrichtungen. Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bleiben bis einschließlich zum 7. Februar 2021 geschlossen. Einzig die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen an Oberschulen, Förderschulen (die nach Lehrplänen der Oberschule unterrichtet werden), Gymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12), Beruflichen Gymnasien (Jahrgangsstufen 12 und 13), Fachoberschulen, Abendoberschulen, Abendgymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12) und Kollegs (Jahrgangsstufen 11 und 12) können die Schulen ab dem 18. Januar wieder besuchen. Der Unterricht wird aus Infektionsschutzgründen in geteilten Klassen stattfinden. Alle übrigen Kinder und Jugendlichen verbleiben in häuslicher Lernzeit. Für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Grundschule und Förderschule Klassenstufe 1 - 4) sowie für Kita- und Hortkinder wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten. Winterferien: Die Winterferien werden verkürzt und deren Zeitraum verändert. Danach beginnen die Winterferien am 31. Januar und enden mit dem 6. Februar als letzten Ferientag. Im Gegenzug werden die Osterferien verlängert. Sie beginnen am 27. März und enden wie geplant am 10. April.
Corona-Schutzverordnung (gültig vom 11.01.2021 bis 07.02.2021)
Regelung der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung ab 02.11.2020In den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung gilt Maskenpflicht als Schutz vor Ansteckung. Bedingt durch die steigenden Corona-Neuinfektionen in unserem Landkreis und in Deutschland wurden in der Stadtverwaltung Ostritz organisatorische Maßnahmen getroffen. Es ist aus diesem Grund erforderlich, vor einem Besuch in der Verwaltung mit dem jeweiligen Mitarbeiter einen Termin zu vereinbaren. So kann sichergestellt werden, dass derzeit Bürgeranliegen zeitnah und problemlos bearbeitet werden können. Für die Terminvereinbarungen gelten folgende Ansprechpartner:
Wir bitten für diese Maßnahme um Ihr Verständnis. gez. M. Prange
Aktuelle Informationen zum CoronavirusUpdate 09.11.2020 Das Sächsische Sozialministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt passt die Ausnahmen von den Quarantäne-Regelungen für Einreisende aus Ländern an, die als Risikogebiet eingestuft sind. Aktueller Anlass ist die Entwicklung des Infektionsgeschehens in Tschechien. Um das Pendeln über die Grenze aus beruflicher, aus medizinischer und aus sozialer Sicht zu ermöglichen, wird die aktuell geltende Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung in einigen Punkten ergänzt. Die Ausnahmen von den Quarantäne-Regeln für Rückkehrer aus einem als Risikogebiet eingestuften Land gelten fortan in gleicher Weise auch für Personen, die regelmäßig die Grenze zwischen ihrem Wohnort in Deutschland und der Arbeitsstätte im Ausland überqueren. Ebenso gelten Ausnahmen für Personen, die sich bis zu 48-Stunden oder für einen begrenzten Zeitraum beruflich oder medizinisch veranlasst oder aus sozialen Gründen im Ausland aufgehalten haben. Weiter gelten Ausnahmen von den geltenden Quarantäne-Regeln auch für Pendler, die im sogenannten kleinen Grenzverkehr zum kurzzeitigen Einkaufen oder Tanken ins Nachbarland fahren. Wörtlich heißt es in der ab 1. Oktober 2020 geltenden Verordnung: Ausgenommen sind Personen, »die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben und deren Aufenthalt im Ausland nicht der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung gedient hat«. Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser müssen ihre Besuchsregelungen an das aktuelle regionale Infektionsgeschehen anpassen. Die Regelungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zwischen dem Schutz der versorgten Personen und deren Persönlichkeits- und Freiheitsrechten stehen. FAQ dazu -> hier Jeder Bürger ist nach wie vor angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Es wird dringend empfohlen, im öffentlichen Raum und insbesondere bei Kontakt mit Risikopersonen eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen, um für sich und andere das Risiko von Infektionen zu reduzieren. Wichtige Telefonnummern: * Bürgerhotline des Gesundheitsamtes des Landkreises Görlitz: Montag bis Donnerstag, 8 bis 15 Uhr, Freitag, 8 bis 12 Uhr, unter 03581/6635656 zu erreichen Wichtige Internetseiten zur Information:
* Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt * News der Sächsischen Zeitung
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