Willkommen in OstritzMitteilung der Deutschen Post / DHLDie Deutsche Post informiert darüber, dass die Filiale in Ostritz, Markt 7 ab 20.09.2024 geschlossen ist. Dies geschah aus wichtigem Grund. Die Vertriebsleitung in Leipzig ist auf der Suche nach einem neuen Partner, welcher eine Filiale in Ostritz einrichten kann, so dass die Dienstleistungen wieder vor Ort angeboten werden können. Sobald ein Partner gefunden wurde, wird unverzüglich informiert. Kunden können sich im Standortfinder unter www.deutschepost.de/standortfinder nach Eigabe ihres Ortes die Andressen, Öffnungszeiten und Leistungsangebote der nächstgelegenen Filialen anzeigen lassen. Dort sind ebenfalls Briefkästen und Leerungen benannt. Sperrung der Fußgängerbrücke über die Neiße und zum BahnhofBis voraussichtlich 17. Oktober 2024 wird die Brückenüberführung zur Haltestelle Krzewina Zgorzelecka in Ostritz aufgrund von Reparaturarbeiten gesperrt sein. Ein Ersatzverkehr mit Bussen ist zwischen Hagenwerder und Ostritz durch die ODEG eingerichtet. Rollstühle, Kinderwagen und Fahrräder können mit dem Ersatzverkehr nur eingeschränkt transportiert werden. Bei wenig Platz haben Rollstühle und Kinderwagen Vorrang. Ein Anspruch auf die Mitnahme des Fahrrades besteht nicht. Vollständige Information der ODEG mit Fahrplantabelle unter https://www.odeg.de/sondermeldungen Weiterhin besteht die Möglichkeit den Bus der Linie 12 zwischen Görlitz und Zittau der DB Regio Bus Ost GmbH zu nutzen. Den Fahrplan der Linie 12 finden Sie unter: https://www.dbregiobus-ost.de Die Fußgängerbrücke zwischen Ostritz und Krzewina Zgorzelecka befindet sich laut dem deutsch-polnischen Grenzbrückenabkommen in polnischer Zuständigkeit. Baulastträger ist damit der Landkreis Zgorzelec. Die Brücke wurde von Seiten der Stadt Ostritz am 14. September aus Sicherheitsgründen gesperrt. Der Grund dafür war die Rutsch-, Stolper- und Absturzgefahr aufgrund des Zustandes der Holzbohlen auf der Brücke, welche dem Landratsamt Zgorzelec seit Januar 2024 mehrmals durch die Stadtverwaltung Ostritz angezeigt wurde. Verbunden mit der hohen Fließgeschwindigkeit und des Pegelstandes der Neiße schätzte die Stadtverwaltung Ostritz Gefahr im Verzug ein und sperrte die Fußgängerbrücke bis auf weiteres. Damit wurde dem sich nochmals verschlechterten Zustand der Brücke und der Gefahrenabwehr bei einer möglichen Nutzung Rechnung getragen. Die durch das Landratsamt Zgorzelec beauftragte Firma inspizierte am 17. September die Brücke und leitete umgehend ein, die Sperrung fortzusetzen. Die Reparaturmaßnahmen werden nächste Woche beginnen und sollen bis spätestens 17. Oktober 2024 abgeschlossen sein. Vollständige Information der ODEG mit Fahrplantabelle Wir bitten unbedingt um Beachtung der Sperrung der Brücke. Ein Umgehen oder Übersteigen der Absperrung ist lebensgefährlich! Sobald sich Veränderungen ergeben, informieren wir Sie umgehend. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
AktuellesStellenausschreibung BauverwaltungIn der Stadtverwaltung Ostritz ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle in der Bauverwaltung (m/w/d) in Vollzeit (39 Stunden) unbefristet zu besetzen. Ihre Bewerbung senden Sie bitte vorzuweise per E-Mail bis zum 22.09.2024 an verwaltungsleitung@ostritz.de. Für Fragen steht Ihnen Frau Rikl, unter der Telefonnummer 035823/884-0 gern zur Verfügung. Landtagswahl am 1. September 2024 - Ergebnisse für Ostritz
Weitere Informationen zu den Wahlergebnissen der Landtagswahl erhalten Sie unter der Seite: Wir danken allen Helfern zur Landtagswahl! Die korrekte und sachliche Arbeitsweise aller Helfer und Verantwortlichen hat zu einem reibungslosen Ablauf und einem fehlerfreien Ergebnis verholfen! Manuela Aedtner VERKEHRSHINWEIS - B99 Bauarbeiten zwischen Schlegel und Ostritz -> neu ab 19. Juli 2024
Seit 19. Juli 2024 sind die Bauabschnitte 2024 auf der Bundesstraße B99 verändert und die Baustelle auf den Bereich zwischen Parkplatz Schäfereistraße und den Ortseingang Ostritz verlegt. Obwohl die Umleitung für den Verkehr auf der B99 nach wie vor großräumig ausgeschildert ist, nutzen viele Fahrzeuge die Anliegerstraßen Klosterstraße und Schäfeistraße zur Umfahrung der Baustelle. Dabei gibt es erwartungsgemäß Probleme aufgrund der Kurvensituation im Kreuzungsbereich mit der Schäfereistraße und an der Engstelle an der Klostergärtnerei. Im Zuge der Beobachtung der Verkehrssituation hat die Stadt Ostritz die Beschilderung mehrfach verändert bzw. angepasst. Ab sofort dürfen ab dem Klosterparkplatz nur noch Fahrzeuge mit weniger als 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse in Richtung Kloster/Stadteinwärts fahren. Genauso wird auf die Straßeneinengung auf maximal 2,1 Meter auf der Klosterstraße bereits an dieser Stelle aufmerksam gemacht. Um zusätzlich noch auf die geforderte erhöhte Aufmerksamkeit bezüglich Schulkinder aufmerksam zu machen, wurde die Klosterstraße ab Viebigstraße und ab Schäfereistraße mit den Verkehrszeichen „Achtung Kinder" versehen. Außerdem wurde die Viebigstraße mit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h und „Achtung Kinder" beschildert. In Abstimmung mit der Polizei wird verstärkt sowohl der fließende Verkehr (Einhaltung der Beschilderung sowie der zulässigen Höchstgeschwindigkeit) als auch der ruhende Verkehr (Zone Parkverbot im Bereich zwischen Parkplatz Schäfereistraße bis Einmündung Franz-Gareis-Weg) kontrolliert. Manuela Aedtner, Verwaltungsleitung Die Friedensrichterin informiertDie nächste Sprechstunde: Dienstag, 02. Oktober 2024 von 15 - 17 Uhr im Rathaus Ostritz. Um Terminvereinbarung wird gebeten unter 035823/884-0 Informationen zur Friedensrichterin Besetzung von Stellen im EhrenamtHaben Sie Interesse an diesem Ehrenamt? Folgende Ehrenämter sind noch zu besetzen: – Gleichstellungsbeauftragte/ Gleichstellungsbeauftragter – Ortschronist / Ortschronistin – Archivar / Archivarin Regelung der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung OstritzFür Ihre Anliegen, die auch außerhalb der normalen Sprechzeiten gern direkt besprochen werden können, bitten wir um Terminvereinbarung. Vor allem für den Fall, wenn die Sachverhalte komplexer sind und mehr Zeit in Anspruch nehmen. Wir behalten uns vor, bei großem Andrang Bürgeranliegen ohne Termin auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Für die Terminvereinbarungen gelten folgende Ansprechpartner:
Wir bitten für diese Maßnahme um Ihr Verständnis.
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