Aktuelles
Bundestagswahl am 23. Februar 2025 - Hinweise zur Beantragung von Wahlscheinen
Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl sind die Fristen und Zeiträume verkürzt. Entsprechend bitten wir Sie Folgendes zu beachten:
- Die Versendung der Briefwahlunterlagen wird voraussichtlich frühestens ab dem 10.02.2025 möglich sein, da vorher der Stadtverwaltung Ostritz die notwendigen Unterlagen nicht zur Verfügung stehen.
- Zu Beginn der Versendung (ab dem 10.02.2025) ist mit längeren verwaltungsinternen Bearbeitungszeiten zu rechnen, sofern das erwartungsgemäße hohe Antragsaufkommen eintritt.
- Für die Postlaufzeiten der Hin- und Rücksendung sollten Sie circa 3 Werktage pro Sendungsweg einkalkulieren.
- Für Anträge, die nach dem 18.02.2025 gestellt werden, kann die Stadtverwaltung Ostritz aufgrund der o.g. Postlaufzeiten keine Gewähr hinsichtlich der rechtzeitigen Zustellung übernehmen.
Beantragung der postalischen Zustellung des Wahlscheins
Den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können Sie folgendermaßen beantragen:
- per Post -> Mit der Wahlbenachrichtigung, die Ihnen spätestens bis zum 02.02.2025 zugestellt wird, bekommen Sie auch einen Vordruck zur Wahlscheinbeantragung.
Briefwahl vor Ort
Die Stadtverwaltung Ostritz weist daraufhin, dass die Möglichkeit der „Briefwahl vor Ort" besteht. Briefwahl vor Ort bedeutet, dass Sie im Rathaus (EG) mit Ihrem Personalausweis und dem Wahlscheinantrag die Briefwahl (Wahlurne im EG) vollziehen können, ohne auf Postlaufzeiten Rücksicht nehmen zu müssen. Die Briefwahl vor Ort kann erfolgen im Zeitraum vom 10.02.2025 bis 21.02.2025
Öffnungszeiten dafür im Einwohnermeldeamt / Hauptamt:
Montag geschlossen
Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag zusätzlich (nur für die Wahl) am Freitag, den 21.02.2025, 09:00 Uhr bis 15.00 Uhr
In begründeten Ausnahmefällen kann außerhalb der Dienstzeit per Briefwahl gewählt werden, dazu ist zwingend ein Termin unter 035823/884-22 zu vereinbaren.
Ute Krause Manuela Aedtner
Einwohnermeldeamt Verwaltungsleitung
Stellenausschreibung der Verwaltung
Allgemeine Verwaltungsaufgaben -> Bewerbungsfrist bis 2. Februar 2025
Information zur Grundsteuerreform ab 1. Januar 2025Zum 1. Januar 2025 greift die neue Grundsteuer für alle Grundstücke. Dazu eine kurze Information:
* Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben. Dabei unterscheidet man zwischen
- Grundsteuer A_ für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und
- Grundsteuer B_ für Wohn- und betriebliche Grundstücke.
* Warum gibt es eine Reform?
Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 als verfassungswidrig erklärt. Gleichartige Grundstücke wurden unterschiedlich behandelt, was gegen das Gebot der Gleichbehandlung verstößt.
* Wie berechnet sich die Grundsteuer?
Die Höhe der Grundsteuer ergibt sich wie bisher aus folgender Formel:
- Wert Grundbesitz x Steuermesszahl x Hebesatz -
Der Grundsteuermessbescheid mit dem Grundsteuermessbetrag wurde vom Finanzamt erstellt und bereits an alle Steuerpflichtigen übersandt. Dieser wird anschließend mit dem jeweils gültigen Hebesatz multipliziert. Daraus entsteht der zu zahlenden Grundsteuerbetrag, der mittels Grundsteuerbescheid von der Stadt Ostritz mitgeteilt wird.
* Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2024 die neuen Hebesätze beschlossen:
- Grundsteuer A (landwirtschaftliche Flächen): 330 %
- Grundsteuer B (Wohngebäude und bebaute/unbebaute Grundstücke): 450 %
Die Stadt Ostritz plant damit für 2025 aufkommensneutral - es sollen insgesamt nicht mehr Einnahmen aus Grundsteuer als bisher erzielt werden.
* Was gibt es noch zu beachten?
Gegen den Grundsteuermessbescheid als Grundlage kann nur beim Finanzamt Einspruch erhoben werden.
Der Grundsteuerbescheid der Stadt Ostritz muss trotzdem erst einmal fristgerecht bezahlt werden, der Einspruch beim Finanzamt hat hier keine aufschiebende Wirkung.
* Die neue Berechnung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft. Die Grundsteuerbescheide werden Anfang 2025 versandt.
Bei Fragen können Sie sich gern an die auf den Bescheiden angegebenen Telefonnummern wenden.
Manuela Aedtner
Verwaltungsleitung
Die Friedensrichterin informiert
Die nächste Sprechstunde: Dienstag, 04. Februar 2025 von 15 - 17 Uhr im Rathaus Ostritz.
Um Terminvereinbarung wird gebeten unter 035823/884-0
Informationen zur Friedensrichterin
Besetzung von Stellen im Ehrenamt
Haben Sie Interesse an diesem Ehrenamt? Folgende Ehrenämter sind noch zu besetzen:
– Gleichstellungsbeauftragte/ Gleichstellungsbeauftragter
– Ortschronist / Ortschronistin
– Archivar / Archivarin
Regelung der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Ostritz
Für Ihre Anliegen, die auch außerhalb der normalen Sprechzeiten gern direkt besprochen werden können, bitten wir um Terminvereinbarung. Vor allem für den Fall, wenn die Sachverhalte komplexer sind und mehr Zeit in Anspruch nehmen. Wir behalten uns vor, bei großem Andrang Bürgeranliegen ohne Termin auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Für die Terminvereinbarungen gelten folgende Ansprechpartner:
Meldeamt/ Gewerbeamt |
Frau Krause
|
035823/884-23 |
meldeamt(at)ostritz.de |
Hauptamt |
Herr Lätzsch
|
035823/884-22 |
hauptamt(at)ostritz.de |
Stadtkasse |
Frau Jasinsky |
035823/884-17 |
kasse(at)ostritz.de |
Kämmerei |
Frau Zölfel |
035823/884-18 |
kaemmerei(at)ostritz.de |
Sekr. Bürgermeisterin |
Frau Dittmann |
035823/884-0 |
post(at)ostritz.de |
Bürgermeisterin |
Frau Rikl
|
035823/884-0 |
post(at)ostritz.de |
Standesamt/ Steuern |
Frau Aedtner |
035823/884-20 |
verwaltungsleitung(at)ostritz.de |
Bauamt |
Herr Hübler
|
035823/884-25 |
bauamt(at)ostritz.de |
Energiebüro |
Frau Sitter / Frau Posselt |
035823/884-26 |
energie@ostritz.de |
Wir bitten für diese Maßnahme um Ihr Verständnis.