Veröffentlichungen der Stadt Ostritz und anderer Behörden

Teilfortschreibung des Regionalplanes für die Windenergienutzung

Der Regionale Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien (RPV) schreibt gegenwärtig seinen seit 2023 gültigen Regionalplan fort. Notwendig ist diese Fortschreibung zur Umsetzung der bundes- und landesgesetzlichen Vorgaben. Der RPV ist demnach verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2027 auf mindestens 1,3 Prozent der Regionsfläche so genannte Windenergiegebiete in Form von Vorranggebieten festzulegen. Dies bedeutet, dass mit dem neuen Plan in den Landkreisen Bautzen und Görlitz auf einer Gesamtfläche von mindestens ca. 5.860 ha Vorranggebiete für die Windenergienutzung auszuweisen sind

Stellungnahmen können noch bis zum 27. April abgegeben werden.

Der RPV hat für das Beteiligungsverfahren die Planunterlagen auf seiner Internetseite https://www.rpv-oberlausitz-niederschlesien.de/downloads/regionalplanung unter dem Stichwort „Teilfortschreibung Wind (ab 2023)" sowie im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/rpv-oberlausitz-niederschlesien/startseite veröffentlicht. Darüber hinaus liegt der Entwurf zu den üblichen Sprechzeiten zur kostenlosen Einsichtnahme beim RPV, in der Außenstelle Kamenz des Landratsamtes Bautzen, im Landratsamt Görlitz und in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden aus.

Das Beteiligungsverfahren für die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit erfolgt über einen Zeitraum von acht Wochen vom 3. März 2026 bis zum 27. April 2026. In diesem Zeitraum können vorzugsweise per E-Mail oder direkt im Beteiligungsportal, aber auch postalisch an den Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien, Löbauer Straße 63 in 02625 Bautzen, oder zur Niederschrift in den Auslegungsstellen entsprechende Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden.

Für alle eingegangenen Stellungnahmen wird anschließend eine sorgfältige Abwägung aller Belange durchgeführt. Sofern sich daraus Änderungen für die ausgewiesenen Vorranggebiete oder den textlichen Festlegungen ergeben, erfolgt eine nochmalige Beteiligung zu diesen Änderungen.

Dr. Stephan Meyer
Landrat und Verbandsvorsitzender

Am Montag, 23.03.2026 fand zum Thema eine Informationsveranstaltung im IBZ St. Marienthal statt. Die Präsentation zur Informationsveranstaltung kann hier -> https://cloud.kreis-goerlitz.de/d/6960b6d80311456a8b4f/ abgerufen werden.

Förderprojekt Kommunale Wärmeplanung

Name: „KSI: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung unter Berücksichtigung der Erweiterung und Optimierung des bestehenden Wärmenetzes in Ostritz und dem Ortsteil Leuba"
Laufzeit: November 2024 bis 31.03.2026
Förderkennzeichen: 67K26955
Ziele und Inhalte des Projektes: Durchführung der kommunalen Wärmeplanung unter Berücksichtigung der Erweiterung und Optimierung des bestehenden Wärmenetzes in Ostritz und dem Ortsteil Leuba
Partner des Projektes: SachsenEnergie AG und seecon Ingenieure

Weiterführende Informationen zum Projektträger finden Sie unter folgendem Link: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Bekanntmachungen Kämmerei

* 2025-03-05 - Aufstellung Beteiligungsbericht 2023

* 2025-03-05 - Feststellung Jahresabschluss 2019

Bekanntmachung Hauptamt

Bekanntmachung Bauamt

* Bodenrichtwerte für den Landkreis Görlitz

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Görlitz hat gemäß § 11 der Sächsischen Gutachterausschussverordnung (SächsGAVO) vom 15. November 2011, die zuletzt durch die Verordnung vom 25. März 2021 (SächsGVBl. S. 426) geändert worden ist, in der Fassung gültig ab dem 01. Januar 2022, die Bodenrichtwerte 2024 zum Stand 01. Januar 2024, am 07./26. Februar 2024 beschlossen.

Die Bodenrichtwerte sind gemäß § 11 Abs. 2 SächsGAVO ab dem 01. April 2024 in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in 02708 Löbau, Georgewitzer Straße 42, Zimmer 313 B verfügbar und können zu den öffentlichen Sprechzeiten

Dienstag 8.30 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr
Freitag 8.30 - 12.00 Uhr

durch jedermann kostenfrei eingesehen werden.

Die aktuellen Bodenrichtwerte sind ab dem 01. April 2024 öffentlich und können in vereinfachter Form (Euro-Wert mit Nutzungsart) im Geoportal des Landkreises Görlitz kostenfrei abgerufen werden.

Pohl
Leiter der Geschäftsstelle
des Gutachterausschusses

* Aktualisierung der selektiven Waldbiotopkartierung - Kartierdurchgang 2025

Medieninformation des Staatsbetriebes Sachsenforst vom 26.02.2025