Pass -und Meldewesen

Aktuell:

Ab 01.11.2010 gibt es einen neuen Personalausweis. Informationen dazu finden Sie beim Personalausweisportal

Die Übermittlungssperre steht Ihnen online zur Verfügung.  

Ab 01.11.2015 gilt folgende Änderung:
Die Vorlage einer schriftlichen Wohnungsgeberbestätigung ist bei der An- und Abmeldung für eine Wohnung (§ 19 BMG) erforderlich. In dieser bestätigt der Wohnungsgeber dass die meldepflichtige Person in eine Wohnung ein- bzw. ausgezogen ist. Bei der Abmeldung gilt dies z.B. beim Wegzug ins Ausland. Somit muss der Wohnungsgeber der meldepflichtigen Person die Wohnungsgeberbestätigung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug aushändigen, damit der Meldepflichtige seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann. Das bedeutet, dass künftig bei jedem Einzug eine Bestätigung des Wohnungsgebers innerhalb dieses Zeitraumes auszustellen ist.

Aufgabenbereiche:

  • An- und Ummeldungen der Haupt- und Nebenwohnung (Formular zur An- oder Ummeldung)
  • Abmeldungen der Haupt- und Nebenwohnung (Formular zur Abmeldung)
  • Wohnungsgeberbestätigung (Formular)
  • Beantragung von Dokumenten [Personalausweise, Reisepässe, Kinderreisepässe und vorläufige Personalausweise und Reisepässe]
  • Verlängerung und Aktualisierung der Kinderreisepässe 
  • Melde-, Aufenthalts- und Lebensbescheinigungen 
  • Bestätigung von Haushaltsbescheinigungen [Kindergeldkasse, Bundeserziehungsgeld]
  • Führungszeugnisse, Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Auskunftsersuchen 
  • Beglaubigungen [Zeugnisse u.a.] - außer Personenstandsurkunden -

Welche Unterlagen müssen Sie zur Meldestelle mitbringen?

Sie benötigen immer Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass. Außerdem sollten Sie alle den aktuellen Familienstand betreffenden Urkunden bereit halten. Gegebenenfalls:

  • Geburtsurkunde/Eheurkunde
  • Scheidungsurteil/Sorgerechtsurteil 
  • Urkunde über die gemeinsame elterliche Sorge [Sorgeerklärung]
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Auszug aus dem Sorgeregister vom Jugendamt des Geburtsortes

Zur Beantragung eines Dokumentes:

  • den Personalausweis/Reisepass 
  • die Geburtsurkunde/Eheurkunde 
  • je ein aktuelles biometrietaugliches Passbild im Format 35 x 45 mm

Es gibt eine Ausweispflicht ab dem 16. Lebensjahr. Die Beantragung vor dem 16. Lebensjahr bedarf der Zustimmung der Sorgeberechtigten.
Die Ausstellung eines Passes für Jugendliche unter 18 Jahren bedarf ebenfalls der Zustimmung der Sorgeberechtigten. Bei Antragstellung müssen beide Sorgeberechtigten anwesend sein. Sollte nur ein Elternteil allein sorgeberechtigt sein, so ist dies nachzuweisen.

Zur Beantragung eines Kinderreisepasses [nur gültig bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres]:

  • die Personaldokumente der Sorgeberechtigten 
  • die Geburtsurkunde des Kindes 
  • 1 Passbild im Format 35 x 45 mm

Hinweis: das Kind ist bei der Beantragung mitzubringen

Zur Beantragung eines Führungszeugnisse:

  • den Personalausweis/Reisepass 
  • den Geburtsnamen der Mutter 
  • bei Behördenführungszeugnis [Belegart „O"] sind Anschrift des Empfängers des Führungszeugnisses und Verwendungszweck anzugeben

Hinweis: die Beantragung eines Führungszeugnisses kann nur persönlich erfolgen.

Neu: Das Führungszeugnis kann nun auch mit dem neuen Personalausweis und eingeschalteter elektronischer Funktion + Kartenleser online beantragt werden. Dies geschieht über folgende Seite: www.bundesjustizamt.de.

Gebührentabelle Meldeamt:

Leistung: Gebühr:
Bearbeitung von An-, Ab- und Ummeldungen, erste Meldebescheinigung: gebührenfrei
Beantragung von Führungszeugnissen bzw. Auszügen aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 €
Erteilung von Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigungen:  12,00 €
Erteilung von einfachen Melderegisterauskünften mündlich [§ 44 Abs. 1 BMG]:   10,00 €
Erteilung von einfachen Melderegisterauskünften schriftlich [§ 44 Abs. 1 BMG]: 14,00 €
Erteilung von erweiterten Melderegisterauskünften [§ 45 Abs. 1 BMG]: 25,00 €
Eintragung einer Auskunftssperre nach § 51 BMG gebührenfrei
Beglaubigung von Kopien [z.B. Zeugnissen, jedoch nicht Personenstandsurkunden]  0,75€ je Seite, mindestens 8,00 €
Unterschriftsbeglaubigung   8,00 €
Wahlbenachrichtigungen, Wahlscheine gebührenfrei
Ausstellung von Bundespersonalausweisen unter 24 Jahre 22,80 € und über 24 Jahre 37,00 €
Ausstellung von vorläufigen Personalausweisen 10,00 €
Ausstellung von Pässen [unter 24 Jahre] 37,50 €
Ausstellung von Pässen [über 24 Jahre] 60,00 € 
Ausstellung von vorläufigen Reisepässen 26,00 €
Ausstellung von Kinderreisepässen 13,00 €
Bescheinigung einer Verlustanzeige eines Passes, Passersatzes oder Personalausweises 10,20 €
Befreiung von der Ausweispflicht [§ 1 Abs. 3 PAuswG] gebührenfrei
Änderung des Personalausweises wegen Wechsel der Anschrift gebührenfrei