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Bekanntmachungen der Stadt Ostritz und anderer BehördenBodenrichtwerte für den Landkreis GörlitzDer Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Görlitz hat gemäß § 11 Abs. 1 der Sächsischen Gutachterausschussverordnung (SächsGAVO) vom 15.11.2011, rechtsbereinigt mit Stand vom 31.08.2014, die Bodenrichtwerte 2021, zum Stand 31.12.2020, am 11.03.2021 beschlossen. Die Bodenrichtwerte werden nach § 11 Abs. 2 SächsGAVO ab dem 01.05.2021 in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in 02708 Löbau, Georgewitzer Straße 42, Zimmer 313 B ausgelegt und können zu den öffentlichen Sprechzeiten Die Bodenrichtwertkarte des Landkreises Görlitz kann vollständig oder in Auszügen gegen eine Gebühr erworben werden. Die aktuellen Bodenrichtwerte sind ab dem 01.05.2021 öffentlich und können in vereinfachter Form (Euro-Wert mit Nutzungsart) im Geoportal des Landkreises Görlitz kostenfrei abgerufen werden. Pohl Information zur Grundsteuerreform
Das Bundesverfassungsgericht hatte im April 2018 die bisherige Grundlage für die Grund-steuer - die Einheitswerte - für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin musste der Gesetzgeber die Bewertung im Rahmen der Grundsteuerreform neu regeln, um den Gemeinden eine ihrer wichtigsten Einnahmequellen dauerhaft zu erhalten. Die Grundsteuer darf noch bis zum 31. Dezember 2024 auf Basis der Einheitswerte erhoben werden. Die auf dem bisherigen Recht basierenden Einheitswertbescheide, Grundsteuermessbescheide und Grundsteuerbescheide werden kraft Gesetzes zum 31. Dezember 2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben. Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer dann nur noch auf Basis neuer Bescheide erhoben. Die vollständige Information des Sächsischen Staatsministeriums für Finanzen finden Sie im Download.
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