Standesamt

Beantragung von Personenstandsurkunden:

Aus den im Standesamt Ostritz vorliegenden Personenstandseinträgen können Urkunden oder Abschriften beantragt werden. Für normale deutsche Personenstandsurkunden und Abschriften sind dabei Gebühren in Höhe von 10,00€ pro Dokument zu entrichten.

Die Beantragung kann formlos individuell per Mail erfolgen. -> standesamt@ostritz.de

Voraussetzung für eine Bearbeitung ist, dass der Mail eine Personalausweiskopie (beide Seiten) aus Datenschutzgründen beigefügt wird.

Aufgaben des Standesamtes:

Eheschließungen: Terminvergabe, Annahme von Anträgen, Weiterleitung von Anträgen, Durchführung von Eheschließungen

Geburten: Anmeldung der im Standesamtsbezirk neugeborenen Kinder [immer über die Geburtenklinik möglich]

Sterbefälle: Anmeldung von Sterbefällen aus dem Standesamtsbezirk [persönlich im Standesamt oder durch eines der Bestattungsinstitute]

weitere Aufgaben:

  • Ausstellung oder Beglaubigung von Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden 
  • Ausstellung von beglaubigten Abschriften der seit 03.10.1990 geführten Familienbücher 
  • Beantragung und Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen für Deutsche bei Heirat im Ausland 
  • Entgegennahme, Bearbeitung oder Weiterleitung von namensrechtlichen Erklärungen [z. B. Wiederannahme eines früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe, Beantragung von Doppelnamensführungen]
  • Entgegennahme, Bearbeitung oder Weiterleitung von Vaterschaftsanerkennungen, Vaterschaftsaberkennungen oder Vaterschaftsfeststellungen 
  • Beantragung von Nachbeurkundungen von Personenstandsfällen im Ausland beim Standesamt I Berlin
  • Entgegennahme von Kirchenaustrittserklärungen 
  • Beglaubigungen von Unterschriften, Abschriften und Ablichtungen

Unterlagen, die Sie uns bitte vorlegen

Personalausweis oder Reisepass je nach Art des Anliegens entsprechende Personenstandsurkunden, soweit wir diese Register nicht selbst führen die Originale der zu beglaubigenden Dokumente

Anzeige eines Sterbefalles

Ein Sterbefall ist spätestens an dem dem Todestag folgenden Werktag dem zuständigen Standesbeamten anzuzeigen. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Die Anzeige kann auch über das entsprechende Bestattungsinstitut, dessen Wahl die Hinterbliebenen selbst treffen, erfolgen. Das Institut erledigt dann alle erforderlichen Formalitäten beim Standesamt.
Schriftlich anzeigepflichtig ist jede Anstalt und Einrichtung, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, wenn der Tod dort eingetreten ist. Mündlich anzeigepflichtig ist jedes Familienoberhaupt, jeder, in dessen Wohnung der Sterbefall eingetreten ist oder jede andere Person, die beim Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist, auch der Bestatter, der die Formalitäten beim Standesamt erledigt.

Vorzulegende Dokumente bei Anzeige eines Sterbefalles können je nach Personenstand des Verstorbenen folgende sein:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde [bei Heirat vor dem 03. 10. 1990 in den neuen Bundesländern]
  • beglaubigte Abschrift des Familienbuches [bei Heirat nach dem 03.10.1990 in den neuen Bundesländern oder seit dem 01. ....01. 1958 in den alten Bundesländern]
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk 
  • Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehegatten 
  • rechtskräftiger Beschluss des Amtsgerichts über Todeserklärung 
  • vom Arzt ausgestellter Totenschein 
  • bei Tod in Anstalten oder Einrichtungen die schriftliche Sterbefallanzeige 
  • Personalausweis und/oder Reisepass

Außer dem Personalausweis und dem Reisepass, die dem zuständigen Einwohnermeldeamt übergeben werden, bekommen die Hinterbliebenen alle eingereichten Dokumente zurück.
Vom Standesamt werden entsprechend des Bedarfs Sterbeurkunden ausgestellt sowie der Bestattungsschein für die Erd- oder Feuerbestattung.