Beantragung von Personenstandsurkunden:
Aus den im Standesamt Ostritz vorliegenden Personenstandseinträgen können Urkunden oder Abschriften beantragt werden. Für normale deutsche Personenstandsurkunden und Abschriften sind dabei Gebühren in Höhe von 10,00€ pro Dokument zu entrichten.
Die Beantragung kann formlos individuell per Mail erfolgen. -> standesamt@ostritz.de
Voraussetzung für eine Bearbeitung ist, dass der Mail eine Personalausweiskopie (beide Seiten) aus Datenschutzgründen beigefügt wird.
Aufgaben des Standesamtes:
Eheschließungen:
Terminvergabe, Annahme von Anträgen, Weiterleitung von Anträgen, Durchführung von Eheschließungen
Geburten:
Anmeldung der im Standesamtsbezirk neugeborenen Kinder [immer über die Geburtenklinik möglich]
Sterbefälle:
Anmeldung von Sterbefällen aus dem Standesamtsbezirk [persönlich im Standesamt oder durch eines der Bestattungsinstitute]
weitere Aufgaben:
- Ausstellung oder Beglaubigung von Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden
- Ausstellung von beglaubigten Abschriften der seit 03.10.1990 geführten Familienbücher
- Beantragung und Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen für Deutsche bei Heirat im Ausland
- Entgegennahme,
Bearbeitung oder Weiterleitung von namensrechtlichen Erklärungen [z. B.
Wiederannahme eines früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe,
Beantragung von Doppelnamensführungen]
- Entgegennahme, Bearbeitung
oder Weiterleitung von Vaterschaftsanerkennungen,
Vaterschaftsaberkennungen oder Vaterschaftsfeststellungen
- Beantragung von Nachbeurkundungen von Personenstandsfällen im Ausland beim Standesamt I Berlin
- Entgegennahme von Kirchenaustrittserklärungen
- Beglaubigungen von Unterschriften, Abschriften und Ablichtungen
Unterlagen, die Sie uns bitte vorlegen
Personalausweis oder Reisepass je nach Art des Anliegens entsprechende Personenstandsurkunden, soweit wir diese Register nicht selbst führen die Originale der zu beglaubigenden Dokumente
Anzeige eines Sterbefalles
Ein Sterbefall ist spätestens an dem dem Todestag folgenden Werktag dem
zuständigen Standesbeamten anzuzeigen. Zuständig ist das Standesamt, in
dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Die Anzeige kann auch über das
entsprechende Bestattungsinstitut, dessen Wahl die Hinterbliebenen
selbst treffen, erfolgen. Das Institut erledigt dann alle
erforderlichen Formalitäten beim Standesamt.
Schriftlich
anzeigepflichtig ist jede Anstalt und Einrichtung, die Körperschaft des
öffentlichen Rechts ist, wenn der Tod dort eingetreten ist. Mündlich
anzeigepflichtig ist jedes Familienoberhaupt, jeder, in dessen Wohnung
der Sterbefall eingetreten ist oder jede andere Person, die beim Tod
zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet
ist, auch der Bestatter, der die Formalitäten beim Standesamt erledigt.
Vorzulegende Dokumente bei Anzeige eines Sterbefalles können je nach Personenstand des Verstorbenen folgende sein:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde [bei Heirat vor dem 03. 10. 1990 in den neuen Bundesländern]
- beglaubigte
Abschrift des Familienbuches [bei Heirat nach dem 03.10.1990 in den
neuen Bundesländern oder seit dem 01. ....01. 1958 in den alten
Bundesländern]
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehegatten
- rechtskräftiger Beschluss des Amtsgerichts über Todeserklärung
- vom Arzt ausgestellter Totenschein
- bei Tod in Anstalten oder Einrichtungen die schriftliche Sterbefallanzeige
- Personalausweis und/oder Reisepass
Außer dem Personalausweis und dem Reisepass, die dem zuständigen
Einwohnermeldeamt übergeben werden, bekommen die Hinterbliebenen alle
eingereichten Dokumente zurück.
Vom Standesamt werden entsprechend
des Bedarfs Sterbeurkunden ausgestellt sowie der Bestattungsschein für
die Erd- oder Feuerbestattung.