Bebauungsplan Bahnhofstraße / Edmund-Kretschmer-Straße

BEKANNTMACHUNG
über die Genehmigung des Bebauungsplanes „Bahnhofstraße/Edmund-Kretschmer-Straße" in der Fassung vom 27.05.2021 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

I. Bebauungsplan

1. Der Stadtrat der Stadt Ostritz beschloss in seiner Sitzung am 27.05.2021 die Satzung zum Bebauungsplan „Bahnhofstraße/Edmund-Kretschmer-Straße" gemäß § 10 BauGB. Der Landkreis Görlitz erließ am 29.06.2021 unter Az. 3300-01-13-BLP-1839 den Genehmigungsbescheid zur Bebauungsplanung.

Der Satzungsbeschluss (2021-008) wurde im „Ostritzer Stadtanzeiger" Nr. 06 vom 25.06.2021 abgedruckt. Die Genehmigung des Bebauungsplans wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

2. Jedermann kann den Bebauungsplan mit textlicher Festsetzung, der Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung in der Stadt Ostritz, Bauamt, Markt 1, 02899 Ostritz einsehen und über deren Inhalt während der Sprechzeiten
Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Auskunft verlangen. Termine zur Einsichtnahme außerhalb der Sprechzeiten können unter der Telefonnummer +49 35823/88425 vereinbart werden.

-> komplette Bekanntmachung

eingestellt: 7. Juli 2021