Flächennutzungsplanung - 1. Teiländerung, Teilbereich 1 Östliche Innenstadt

Stadt Ostritz
Markt 1
02899 Ostritz

 Planzeichnung mit Genehmigung     Begründung mit Umweltbericht     Zusammenfassende Erklärung

BEKANNTMACHUNG

ÜBER DIE GENEHMIGUNG DER ERSTEN ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT OSTRITZ, TEILBEREICH 1: ÖSTLICHE INNENSTADT
GEMÄẞ § 6 ABS. 5 BAUGESETZBUCH (BAUGB)

Das Landratsamt Görlitz hat mit Bescheid vom 07.06.2022 (AZ. 3300-01-12-BLP-2137) die Erste Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ostritz, Teilbereich 1: Östliche Innenstadt genehmigt. Die Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) bekanntgemacht.

Der Stadtrat Ostritz hatte zuvor in der Sitzung am 16.12.2021 den abschließenden Beschluss zur Ersten Änderung des Flächennutzungsplanes im Teilbereich (Beschluss Nr. 2021-047) getroffen. Dieser Beschluss wurde im „Ostritzer Stadtanzeiger" vom 28.01.2022 abgedruckt.
Mit der Bekanntmachung über die Genehmigung des Planes wird die Erste Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich 1: Östliche Innenstadt wirksam.

Jedermann kann die Erste Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ostritz mit Begründung und zusammenfassender Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen diese Planänderung nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus der Stadt Ostritz, Markt 1, Bauamt (2. OG), 02899 Ostritz während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalte Auskunft verlangen.

Die Sprechzeiten sind:
Dienstag: 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr und
Donnerstag: 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr

Weitere Termine sind auf Anfrage oder nach telefonischer Vereinbarung unter  +49 35823/884-25 (Bauamt) möglich.

Bekanntmachung (gesiegelt)

30.06.2022